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SWK 9, 20. März 1997, Seite K 9

Einkommensteuer - Unternehmensveräußerungen vor 15.2.1996

Unternehmensveräußerungen vor (§ 124 b Z 25 EStG)

Nach dem StruktAnpG unterliegen Unternehmensveräußerungen, die vor dem vereinbart worden sind, der Besteuerung des Halbsatzverfahrens, auch wenn die tatsächliche Übergabe erst nach dem erfolgt wäre. Durch das AbgÄG S. K 101996 wurde die entsprechende Verfassungsbestimmung aber auf Übergabsvorgänge im Jahr 1996 eingeschränkt. Diese Einschränkung einer im Verfassungsrang stehenden Übergangsvorschrift durch eine bloß einfachgesetzliche Regelung ist verfassungswidrig (Claus Kohlbacher in RdW 1997, 99).

Anmerkung: Langsam erkennt man erst die gesamte Tragweite der vielen verfassungsrechtlichen Einschränkungen der letzten Zeit. Auffallend ist, daß bei dem Versuch der Budgetdefizitminimierung des letzten Jahres eine noch nie dagewesene Maximierung an einfachen und verfassungsrechtlichen Fehlern entstanden ist.

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