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Skriptenverkauf: USt
• Skripten, die ein Fahrschulinhaber anläßlich des Fahrunterrichtes verkauft, unterliegen als Nebenleistung zur Erteilung von Fahrunterricht mit dem Normalsatz von 20% der Umsatzsteuer - (§ 10 Abs. 2 Z 1 UStG 1972), (Abweisung)
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