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Spitalsarzt: Fahrtkosten
•Ein Spitalsarzt, der bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit den Pauschalbetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch nimmt, kann nicht bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit für die Behandlung von Patienten der Sonderklasse des Spitals ebenfalls Fahrtkosten als Betriebsausgaben geltend machen - (§ 4 Abs. 4 EStG 1972), (Abweisung in diesem Punkt)
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