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SWK 31, 1. November 1997, Seite R 122
Fremdenverkehrsbeitrag Vbg.
•Der Fremdenverkehrsbeitrag für Bregenz ist für 1991 nur für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 12. Juni bis zu entrichten - (§ 7 Vorarlbg. Fremdenverkehrsgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( [früher: 94/17/0375])