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Freibeträge für Behinderte und Kranke
Anspruchsvoraussetzung - pauschale Freibeträge - Berücksichtigung tatsächlicher Kosten
Durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 („Sparpaket"; BGBl. Nr. 201/1996) wurden die für Behinderte im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen vorgesehenen Freibeträge in einigen Punkten neu geregelt. Kernpunkt war die „Vermeidung einer Überförderung" (Erläuterungen zur Regierungsvorlage, Nr. 72 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates, XX GP), die im wesentlichen durch den Wegfall der pauschalen Freibeträge bei Bezug von pflegebedingten Geldleistungen bzw. durch deren Gegenrechnung bei Gewährung der tatsächlichen Kosten erreicht werden soll. In weiterer Folge wurde auch die Verordnung zu den §§ 34 und 35 EStG über außergewöhnliche Belastungen für Behinderte und Kranke neu erlassen (Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom , BGBl. Nr. 303/1996). Der Umstand, daß die Verordnung noch durch einen Erlaß ( GZ 07 0806/2-IV/7/96, AÖFV 82/1997) und dieser noch einmal durch das Lohnsteuerprotokoll 1997 ( GZ 07 0101/14-IV/7/97, AÖFV 185/1997) erläutert werden mußte, weist schon auf die zahlreichen Anwendungsprobleme in der Praxis hin. Im folgenden sollen daher die außergewöhnlichen Belastungen für Behinderte und Kranke mög...