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Körperschaftsteuer - Pensionszusage
Pensionszusage (§ 8 Abs. 2 KStG)
Eine Pensionszusage an die 50jährige Gesellschafter-Geschäftsführerin (die erst ein Jahr zuvor ihre Tätigkeit aufgenommen hat) mit Eintritt in den Ruhestand bereits mit Vollendung des 55. Lebensjahres und die Gewährung einer Pension von 80% des letzten Aktivbezuges nach einer Tätigkeit von nur 6 Jahren (bis zur Erreichung des 55. Lebensjahres) ist nicht fremdüblich ().