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Einkommensteuer - Fremdvergleich bei Vermietung
Vermietung Fremdvergleich (§ 20 EStG)
Ein mit Angehörigen abgeschlossener Mietvertrag über eine Wohnung ist nur dann steuerrechtlich anzuerkennen, wenn feststeht, daß die fremdübliche Miete tatsächlich bezahlt wird und aus dem Vermögen des Mieters in das des Vermieters gelangt (BFH , IX R 23/94 in BB 1997, 2090).