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Einkommensteuer - Erbschaft als Einnahme
Erbschaft als Einnahme (§ 4 Abs. 1 EStG)
Wird ein Steuerpflichtiger von einer Betreiberin eines privaten Pflegeheimes ohne Entgelt durch 10 Jahre gepflegt und hat der Pflegling als Gegenleistung dafür die Unternehmerin als Alleinerbin eingesetzt, so ist der Erbanfall als Einnahme anzusetzen (RME 37 in ÖStZ 1997, 316).