Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wird die gesetzliche Prüfungspflicht für mittlere Kapitalgesellschaften in Österreich ignoriert?
Abschlußprüfer soll noch im laufenden Geschäftsjahr bestellt werden
Wie in Prüferkreisen verlautet, besteht eine gewisse Besorgnis darüber, daß noch immer viele prüfungspflichtige mittlere Kapitalgesellschaften, deren Jahresabschluß 1997 (meist zum 31. 12.) geprüft werden muß, noch immer keine Aktivitäten gesetzt und auch noch keinen Abschlußprüfer bestellt haben, was deren erforderliche Planung in zeitlicher und oft auch personeller Hinsicht einigermaßen erschwert. Der Abschlußprüfer soll noch im laufenden prüfungspflichtigen Geschäftsjahr von der Gesellschaft bestellt und beauftragt werden, weil diese Kompetenz sonst mit Ablauf des Geschäftsjahres auf das zuständige Handelsgericht übergeht und die Geschäftsführung verpflichtet ist, einen Antrag zu stellen, worauf zwar das Gericht den Prüfer aussucht und beauftragt, die Kosten aber nach wie vor das Unternehmen zu tragen hat.
Da beim häufigsten Bilanzstichtag, dem 31. Dezember, gewisse Vorprüfungen bereits ab Herbst einsetzen sollten, kann es durch die zu späte Bestellung eines Abschlußprüfers zu unangenehmen Verzögerungen und Problemen bei den Prüfungen kommen.
Offenbar sind viele prüfungspflichtige Unternehmen noch nicht ausreichend informiert oder der Ansicht, sie hätten für ihre Vorbereitungen no...