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Grunderwerbsteuer: Privatstiftung
• Es war keine
Grunderwerbsteuer zu entrichten, wenn eine Privatstiftung sämtliche Geschäftsanteile an einer inländischen GmbH, zu deren Vermögen inländische Liegenschaften gehören, erwarb und die Privatstiftung bis zum zum Firmenbuch angemeldet wurde - (Art. VIII Abs. 1 PSG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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