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Grunderwerbsteuer: Bemessung
• In der Begründung eines
Grunderwerbsteuerbescheides müssen die Bemessungsgrundlagen nachvollziehbar dargestellt werden - (§ 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
(2 Erk., ; , 95/16/0037)