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Körperschaftsteuer - Keine außerbetriebliche Sphäre
Keine außerbetriebliche Sphäre (§ 8 Abs. 2 KStG 1988)
Steuerlich gesehen hat eine Kapitalgesellschaft keine außerbetriebliche Sphäre (Änderung der Rechtsprechung). Die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft gilt auch insoweit als Gewerbebetrieb, als sie nicht unter eine der sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG fällt. Unterhält eine GmbH im Interesse ihrer Gesellschafter ein Wirtschaftsgut und entstehen ihr aus diesem Anlaß Verluste, so ist in dem Verzicht auf die Vereinbarung eines Aufwandersatzes zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlages eine verdeckte Gewinnausschüttung zu erblicken (BFH , I R 54/94 in BB 1997, 663).