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Einkommensteuer - Zinsenabzug bei Spekulationsgeschäften
Zinsenabzug bei Spekulationsgeschäften (§ 30 Abs. 4 EStG 1988)
Im Steuerrecht dürfen Einnahmen und Ausgaben nur einmal berücksichtigt werden. Sind die Zinsen im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Gebäudes als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt worden, dannS. K 13 können diese Zinsen nicht noch einmal als Werbungskosten bei den Spekulationseinkünften abgezogen werden ().