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Einkommensteuer - Übernahme von Kreditkartengebühren
Übernahme von Kreditkartengebühren (§ 26 EStG 1988)
Die Übernahme der Kreditkartengebühr durch den Arbeitgeber ist in voller Höhe steuerfrei, wenn die Kreditkarte ausschließlich zur Abrechnung von Reisekosten und Auslagenersätzen verwendet wird. Werden mit der Karte auch andere Umsätze getätigt, so ist der Ersatz der Kreditkartengebühr nur anteilig steuerfrei (OFD Koblenz in BB 1997, 613 und Eberhard Schmidt in BB 1997, 610).
Anmerkung: Fraglich erscheint mir, wer und mit welchem Aufwand das kontrollieren soll. Aus dem Erlaß sieht man, daß auch die dt. Finanz gerade im Lohnsteuerbereich oft sehr kleinlich bzw. verwaltungserschwerend vorgeht.