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Einkommensteuer - IFB-Ausschluß bei Konzern
IFB-Ausschluß bei Konzern (§ 10 Abs. 5 EStG 1988)
Für gebrauchte Wirtschaftsgüter, die von einem Konzern i. S. d. § 15 AktG erworben werden, steht kein IFB zu. Ein Konzern i. S. d. § 15 AktG liegt bei einer einheitlichen Leitung vor. Mindesterfordernis dafür ist eine auf Grundsätzliches beschränkende Koordinierung in den wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik. Dies erfolgt durch Beteiligungen, die nicht Mehrheitsbeteiligungen zu sein brauchen, durch personelle Verflechtungen, S. K 12maßgebende Finanzierungen und vertragliche Beziehungen. Dabei kann ein Konzern auch vorliegen, wenn kein Mutterunternehmen besteht, von dem aus eine einheitliche Leitung ausgeht ().