zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 13, 1. Mai 1997, Seite K 11

Einkommensteuer - Anschlußgebühren als sofortige Einnahmen

Anschlußgebühren als sofortige Einnahmen (§ 4 Abs. 1 EStG 1988)

Anschlußgebühren für die Herstellung eines Kabel-TV-Anschlusses stellen keine Abgeltung für zeitraumbezogene Leistung in der Art eines Dauerschuldverhältnisses dar. Damit sind die Zuschüsse sofort als Einnahmen anzusetzen ().

Daten werden geladen...