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SWK 13, 1. Mai 1997, Seite T 53

VfGH hebt Kommunalsteuerbegünstigung der ÖBB auf

Bundesbahnen wird Frist bis Anfang 1998 eingeräumt

(apa) - Wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am mitteilte, hat das Höchstgericht in einem Erkenntnis vom Samstag, , G 400/96, G 44/97, die Bestimmung, die die österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) von der Kommunalsteuer befreit, als verfassungswidrig aufgehoben.

Den Privilegienstatus der ÖBB hatte die Bundesregierung mit deren „gemeinwirtschaftlichen Aufgaben" begründet. Dagegen hielt der Verfassungsgerichtshof nun fest, daß über diese gemeinwirtschaftlichen Aufgaben ein Vertrag zwischen ÖBB und dem Bund abgeschlossen wurde, nach dem auch der Aufwand für diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen den ÖBB vom Bund abgegolten werde. Daher sei es nicht möglich, auch die Befreiung von der Kommunalsteuer, die für den gesamten Tätigkeitsbereich der ÖBB gelte, mit der Erbringung solcher besonderen Leistungen zu rechtfertigen, so der VfGH.

Mit dem am zugestellten Erkenntnis wird per Anfang 1998 die Kommunalsteuerbegünstigung der ÖBB aufgehoben. Die Kommunalsteuerpflicht als solche, die außer den ÖBB alle erwerbswirtschaftlichen Unternehmen trifft, begegne hingegen „keinen verfassungsrechtlichen Bedenken", so der VfGH.

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