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SWK 15, 20. Mai 1996, Seite R 42
Vergnügungssteuer Wien
• Der Verkäufer eines Spielautomaten unter
Eigentumsvorbehalt haftet als Eigentümer und Mitschuldner in Wien für die Vergnügungssteuer des Käufers – (§ 13 Abs. 1 Wr. VGSG), (Abweisung)
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