zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 15, 20. Mai 1996, Seite R 42

Vergnügungssteuer Wien

In Wien ist der

Leasinggeber von Spielapparaten oder Musikapparaten als zivilrechtlicher Eigentümer auch Gesamtschuldner der Vergnügungssteuer – (§ 1 Abs. 1 Z 3 Wr. Vergnügungssteuergesetz), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...