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SWK 15, 20. Mai 1996, Seite R 41

Säumniszuschlag: Vorschreibung

Ein

Säumniszuschlag für eine nicht rechtzeitig bezahlte Steuerschuld ist auch dann vorzuschreiben, wenn eine Verrechnung zugunsten einer anderen Abgabe mit einem späteren Fälligkeitstermin vor Ablauf des späteren Fälligkeitstermines erfolgte – (§ 217 Abs. 2 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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