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SWK 30, 20. Oktober 1996, Seite T 262

Zur EU-Vereinbarkeit der Kammerumlage

Vorabentscheidung des EuGH frühestens in eineinhalb Jahren

(apa) - Im Streit um die EU-Vereinbarkeit der Kammerumlage I braucht die Wirtschaftskammer nicht zu befürchten, daß ihr der Geldhahn „über Nacht" zugedreht wird. Nach Angaben einer Sprecherin des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg (EuGH) wird eine Vorabentscheidung der obersten EU-Instanz in dieser Frage frühestens in eineinhalb Jahren vorliegen. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte den EuGH Ende September ersucht, zu prüfen, ob die vom Finanzamt vorgeschriebene Kammerumlage mit der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie der EU aus dem Jahre 1977 vereinbar ist, mit der die Bemessungsgrundlagen EU-weit vereinheitlicht worden sind.

Bei dieser umfassenden Richtlinie, die den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr in der EU absichern soll, gebe es oft „Auslegungsprobleme", hieß es auf Anfrage beim EuGH. Die Prüfung werde einige Zeit in Anspruch nehmen. Zunächst muß die Anfrage des VwGH in alle Amtssprachen der EU übersetzt werden. Anschließend wird sie den fünfzehn Mitgliedsregierungen und der EU-Kommission zugeleitet. Mitgliedstaaten, die ähnliche Probleme der Handelskammer-Finanzierung kennen, erhalten damit die ...

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