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Volksmusik: künstlerische Tätigkeit
•Ob die Tätigkeit einer Volksmusikgruppe eine künstlerische Tätigkeit ist, richtet sich nach der Qualität des musikalischen Vortrages und ist im Zweifel durch ein Sachverständigengutachten zu entscheiden - (§ 22 Abs. 1 Z 3 EStG 1972), (Abweisung)
(, 0084, 0085)