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Finanzstrafverfahren: Einleitung
•Zur Einleitung eines Finanzstrafverfahrens genügt die Feststellung, daß der Beschuldigte, der einen Wohnsitz im Inland hat, ein unter Inanspruchnahme des formlosen, sicherstellungsfreien Vormerkverkehrs ins Inland verbrachtes Kraftfahrzeug im Inland verwendet hat - (§ 35 Abs. 2 FinStrG), (Abweisung)
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