zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 30, 20. Oktober 1996, Seite R 101

Familienbeihilfe: Anspruch

Wird die gewerbliche Lehre eines volljährigen Kindes abgebrochen und nicht wieder aufgenommen, so steht die Familienbeihilfe wegen Berufsausbildung nicht zu - (§ 2 Abs. 1 lit. b FLAG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...