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SWK 30, 20. Oktober 1996, Seite R 101

LSt: GmbH-Geschäftsführer

Verfügt der Geschäftsführer einer GmbH, daß sein Gehalt nicht auszuzahlen, sondern ihm gutzuschreiben sei, so gilt trotzdem das Gehalt als zugeflossen und lohnsteuerpflichtig; die Gutschrift gilt als Verfügung über zugeflossene Einnahmen - (§ 19 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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