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SWK 30, 20. Oktober 1996, Seite R 101

Finanzstrafen: Einleitung

Die Beschwerde gegen einen Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens geht ins Leere, wenn der Beschwerdeführer in seiner VwGH-Beschwerde die Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände begehrt - (§ 91 Abs. 2 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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