Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 8, 10. März 1996, Seite E 10

Studienkosten

Studienkosten (§ 16 Abs. 2 EStG)

Die Kosten für das ans Diplomstudium anschließende Doktoratsstudium (im gg. Fall Rechtswissenschaften) sind keine Fortbildungs-, sondern Ausbildungskosten. ()

Daten werden geladen...