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Liegenschaften als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen
Liegenschaften als notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen (§ 4 Abs. 1 und § 5 EStG)
Auch vermietete Wirtschaftsgüter können zum notwendigen Betriebsvermögen gehören. Dies ist dann der Fall, wenn die Vermietung dem Betriebszweck dient, und zwar insbesondere dadurch, daß sie zur Steigerung der Einnahmen aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit beitragen (). Bei der Vermietung einer Liegenschaft (im Betriebsvermögen des Einzelunternehmers) an eine GmbH (die wiederum dem Einzelunternehmer gehörte) ist darauf abzustellen, ob die Vermietung unmittelbar der Hebung der Umsätze des Einzelbetriebes dienlich und aus diesem Grund durch den Betrieb des Einzelunternehmers veranlaßt war oder ob die Vermietung – weil der Eigentümer der Liegenschaften auch Gesellschafter der mietenden GmbH war – durch die Stellung des Beschwerdeführers als Gesellschafter veranlaßt wurde. ()