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SWK 8, 10. März 1996, Seite E 9

Zinsen

Zinsen (§ 4 Abs. 4 EStG)

Wird ein zu 50% betrieblich genutztes Gebäude zur Hälfte mit Eigenmittel und zur anderen Hälfte mit einem Kredit finanziert, dann stellen die Zinsen nur zur Hälfte Betriebsausgaben dar. Der Kredit könnte nur dann eindeutig dem Betrieb zugeordnet S. E 10werden, wenn damit nachweislich ein abgrenzbarer, ausschließlich betrieblich genutzter Gebäudeteil finanziert worden wäre. ()

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