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Zinsen
Zinsen (§ 4 Abs. 4 EStG)
Zinsen für die Errichtung eines Gebäudes, das auch zu 15% betrieblich genutzt wird, stellen nur zu 15% Betriebsausgaben dar, auch wenn die Errichtungskosten zur Gänze von einem betrieblichen Konto abgebucht worden sind. ()
Anmerkung: Die Errichtungskosten wurden nicht nach der Zweikontentheorie aus den Einnahmen finanziert, sodaß die Schulden aus der Fremdfinanzierung der Betriebsausgaben angewachsen sind, sondern wurden zur Gänze von dem einen betrieblichen Konto abgehoben.