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Scheinrechnung
Scheinrechnungen (§ 4 Abs. 4 EStG)
Rechnungen über Provisionen für die Vermittlung von Geschäftsabschlüssen ab Ende 1986 einer GmbH, die sich bereits seit Mitte 1986 in Konkurs befand, sind dann steuerlich nicht anzuerkennen, wenn der zur Rechnungslegung allein berechtigte Masseverwalter keine Rechnungen ausgestellt hat. ()