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SWK 14, 10. Mai 1996, Seite T 187

Steuerberatung bei Konkurs eines Klienten

Sofortige Kontaktaufnahme mit dem Masseverwalter empfehlenswert

Univ.-Doz. Dr. Philip Göth

Es kann vorkommen, daß ein Klient, dessen laufende Steuerberatung (Buchhaltung, Abgabe von Steuererklärungen, Vertretung gegenüber dem Finanzamt) ein Steuerberater übernommen hat, in Konkurs geht. Die Insolvenz des Klienten bringt nicht nur eine Reihe abgabenrechtlicher Folgen mit sich. Sie hat – wie das , zeigt – auch bedeutende Auswirkungen auf das vertragsrechtliche Verhältnis zwischen dem Vertretenen und dem Steuerberater.

Wesen der Rechtsbeziehung zwischen Klient und Steuerberater

Die Rechtsbeziehung zwischen Klient und Steuerberater wurde vom OGH in dem genannten Urteil je nach Aufgabenstellung differenziert eingestuft. Soll ein Steuerberater im Rahmen eines Einzelfalls ein Gutachten abfassen, eine Rechtsauskunft erteilen oder z. B. Bilanzen erstellen, so liegt ein Werkvertrag vor. Übernimmt jedoch ein Steuerberater die laufende Betreuung und Beratung des Klienten in Steuerangelegenheiten, so entsteht ein Dauerschuldverhältnis, das Elemente eines Dienstvertrages und einer Geschäftsbesorgung aufweist. Damit kommen die Regelungen über den Bevollmächtigungsvertrag zur Anwendung.

Wirkungen eines Konkurses auf das laufende Betreuungsverhältnis

Die Differenzierung zwischen Werkvertrag und Dienst- bzw. Bevollmächtigungsvertrag ist insbesondere auch im Konkurs des Klienten von Bedeutung. Geschäftsbesorgungsaufträge erlöschen nämlich (anders als Werkverträge) gemäß

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