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Investmentzertifikate: Kauf
• Der beim Kauf von neu ausgegebenen
Investmentzertifikaten gezahlte Teil des Ausgabepreises, der dem Ertragsausgleich entspricht, ist als Forderung gegenüber der Kapitalanlagegesellschaft zu behandeln – (§ 23 Investmentfondsgesetz)
"Diese Forderung ist durch die – insoweit als Rückzahlung des ,Einsatzes' zu wertende – Ausschüttung aus dem Investmentfonds getilgt worden. Nur der verbleibende Teil des Ausgabepreises hat zu Anschaffungskosten geführt, weswegen eine Teilwertabschreibung nicht vorzunehmen gewesen ist." (Abweisung)
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