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SWK 14, 10. Mai 1996, Seite R 37

Bierbezugsverpflichtung

Ein Gastwirt, der von einer Brauerei für eine zehnjährige

Bierbezugsverpflichtung einen einmaligen Betrag erhält, hat diesen bei Gewinnermittlung durch Überschußrechnung im Jahre des Zufließens zu versteuern – (§ 4 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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