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Bierbezugsverpflichtung
• Ein Gastwirt, der von einer Brauerei für eine zehnjährige
Bierbezugsverpflichtung einen einmaligen Betrag erhält, hat diesen bei Gewinnermittlung durch Überschußrechnung im Jahre des Zufließens zu versteuern – (§ 4 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)
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