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Lehraufträge steuerfrei?
Lehraufträge steuerfrei? (§ 6 Abs. 1 Z 11 b UStG)
Baldauf vertritt die Ansicht, daß Lehrbeauftragte seit unter die Umsatzsteuerbefreiung der Privatlehrer an öffentlichen Schulen fallen. Das BMF hat sich mit Erlaß vom , GZ 09 0611/2-IV/9/96, dieser Ansicht angeschlossen. (ÖStZ 1996, 233).