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Gemeindezuschuß zu Golfplatz
Gemeindezuschuß zu Golfplatz (§ 1 UStG)
Übernimmt der Golfplatzbetreiber beim Zuschuß einer Gemeinde zu der Errichtung und dem Betrieb eines Golfplatzes auch die Verpflichtung zum Betrieb des Golfplatzes und zur Benützungsmöglichkeit des Golfplatzes durch Einwohner und Gäste der Gemeinde, so liegt darin ein Leistungsaustausch. Der Zuschuß von 1.250.000 S wurde damit zu Recht mit 20% der Umsatzsteuer unterzogen. ()