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Erwerb eigener Anteile
Erwerb eigener Anteile (§ 12 KStG)
Eigene Anteile sind abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter, die mit den Anschaffungskosten zu aktivieren sind. Ein Absinken des Teilwertes der eigenen Anteile wirkt sich im Regelfall nicht gewinnmindernd aus. (BFH , I R 51/95 in BB 1996, 792)