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Verlustzuweisungsgesellschaften
Verlustzuweisungsgesellschaften (§ 2 EStG)
Bei Verlustzuweisungsgesellschaften (im gegenständlichen Fall eine Gesellschaft zur Aufsuchung von Erdöl- und Erdgasvorkommen) ist zu vermuten, daß sie bei ihrer Gründung keine Gewinnerzielungsabsicht haben, sondern lediglich die Möglichkeit einer späteren Gewinnerzielung in Kauf nehmen. Es ist ein typisches Merkmal solcher Verlustzuweisungsgesellschaften, daß sie wegen der Vielzahl der mit einer Steuerersparnis rechnenden Anleger auch außergewöhnlich hohe Risken in Kauf nehmen, die ein in erster Linie vom erwarteten Geschäftsergebnis her kalkulierender Kaufmann nicht eingehen würde. Bereits im Prospekt wird darauf hingewiesen, daß dieses Risiko nur getragen werden kann, wenn es gelingt, den eingesetzten Kapitalbetrag bei einem entsprechend hohen Steuersatz voll oder überwiegend aus Steuerersparnis zu finanzieren. (BFH , VII I R 59/92 in BB 1996, 779)