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Rechnungslegung nach § 12 Abs. 14 UStG
Versagung des Vorsteuerabzuges für Vorsteuern aus Anzahlungen richtlinienwidrig?
In einem Artikel im SWK-Heft 22/1992, Seite A II 43 f., habe ich die Frage aufgeworfen, wann und wie die Vorsteuerverrechnung nach § 12 Abs. 14 UStG bei dem Verkauf von erst zu errichtenden Eigentumswohnungen und Mietobjekten etc. erfolgen soll. Auf meinen Einwand, daß § 12 Abs. 14 UStG eigentlich nur dann richtig funktioniert, wenn das Gebäude bereits errichtet worden ist und es beim Verkäufer zu einer Vorsteuerberichtigung kommt, hat Ruppe in seinem Kommentar (Tz. 240 zu § 12 UStG) erwidert, daß bei erst zu errichtenden Objekten die Vorsteuerverrechnung erst mit der Lieferung des fertigen Objektes erfolgen kann, sodaß sich aus dem Zeitpunkt der Verrechnung keine Probleme ergeben könnten. Nach der ab geltenden Rechtslage kann es bei der Verrechnung der Vorsteuern erst bei Fertigstellung infolge der Umsatzsteuer auf Anzahlungen und Teilleistungen zu einer unter Umständen massiven Belastung mit Umsatzsteuer bzw. den Kosten der Finanzierung der Umsatzsteuer kommen. Bei einer Fertigstellung eines Großprojektes mit einer Errichtungsdauer von etwa zwei bis vier Jahren treten bei einer Zwischenfinanzierung der Vorsteuern einerseits massive Kostennachteile ein und andererseits wird die Frist für die Vorsteuerberichtigung nach § 1...