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Nochmals: Änderung der Straßenbenützungsabgabe
Ergänzend zum Beitrag im SWK-Heft 1/1996, Seite A 23, ist zu bemerken, daß das Straßenbenützungsabgabegesetz durch das Bundesgesetz vom , BGBl. Nr. 831/1995, geändert wurde. Die Zusatzabgabe gemäß § 3 Abs. 3 StraBAG beträgt für das Jahr 1996 120 S (statt wie im obigen Artikel angegeben 129 S).