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Telefon: Privatanteil
• Die Schätzung der beruflichen Nutzung eines in der Wohnung einer vierköpfigen Familie befindlichen
Telefons durch einen Richter und Lehrer mit 25% ist berechtigt – (§ 16 Abs. 1 EStG 1988)
"Wenn die belangte Behörde im vorliegenden Fall im Hinblick darauf, daß der Beschwerdeführer weder Aufzeichnungen noch sonstige Beweis- oder Bescheinigungsmittel für das behauptete berufliche Ausmaß der Telefonate vorgelegt hat, daß er eine private Nutzung vorerst ausgeschlossen und letztendlich doch zugestanden hat, und daß es den Erfahrungen des täglichen Lebens widerspricht, daß ein Privattelefon von einer vierköpfigen Familie in nur untergeordnetem Ausmaß privat genutzt wird, die Werbungskosten für Telefongespräche mit 25% der Gesamtkosten geschätzt hat, so erscheint diese Schätzung nicht nur dem Grunde nach berechtigt, sondern auch schlüssig." (Abweisung in diesem Punkt)
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