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SWK 3, 20. Jänner 1996, Seite E 2

Betriebsaufgabe

Betriebsaufgabe (§ 24 EStG)

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn sich der Betriebsinhaber im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorganges in einem Zuge mit der Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit aller Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens entweder begibt oder sie in sein Privatvermögen überführt. Der Aufgabegewinn ist zeitpunktbezogen in dem Jahr zu versteuern, zu dem die Aufgabehandlungen soweit fortgeschritten sind, daß dem Betrieb die wesentlichen Grundlagen entzogen sind. Werden bei einer Bäckerei zum 30. 11. eines Jahres sämtliche Warenvorräte veräußert und der Betrieb eingestellt, dann liegt zu diesem Zeitpunkt die Aufgabe vor ().

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