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Pendlerpauschale
Pendlerpauschale (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG)
Das Pauschale steht nur dann zu, wenn die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überwiegend im Monat zurückgelegt wird. Übernachtet ein Diplomkrankenpfleger täglich in einer vom Krankenhaus zur Verfügung gestellten Wohnung und fährt er nur zweimal im Monat nach Hause, dann steht kein Pendlerpauschale zu ().