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Börsenumsatzsteuer bei Treugeberwechsel des Kommanditisten in einer GmbH & Co. KG?
Wechsel des Treugebers kann nicht unter Anschaffungsgeschäfte subsumiert werden
Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union kam es zu erheblichen Änderungen des österreichischen Kapitalverkehrsteuerrechtes. In Anlehnung an die deutsche Regelung wird in Österreich ebenfalls die Kapitalgesellschaft & Co. KG unter den Begriff "Kapitalgesellschaft" i. S. d. § 4 Abs. 2 Z 1 und Z 2 KVG eingereiht. Diese Einbeziehung von Kommanditanteilen an einer GmbH (AG) & Co. KG (KEG) hat zur Konsequenz, daß Anschaffungsgeschäfte über solche Kommanditanteile börsenumsatzsteuerpflichtig werden. Anstelle der bisherigen Gebührenpflicht gemäß § 33 TP 16 Abs. 1 Z 1 lit. c GebG (Überlassung von Gesellschaftsanteilen) mit einem Steuersatz von 2% entsteht nunmehr eine Börsenumsatzsteuerpflicht mit einem Satz von 2,5%.
1. Bestimmte Kommanditanteile werden in das KVG einbezogen
Die ausdrückliche Einbeziehung der GmbH (AG) & Co. Kommanditgesellschaft (Kommanditerwerbsgesellschaft) in den § 4 Abs. 2 Z 1 und Z 2 KVG beschränkt sich nicht nur auf die Gesellschaftsteuer. Auf eine explizite Einbeziehung des Kommanditanteils an GmbH & Co. KGs unter den Begriff "Wertpapiere" i. S. d. § 19 KVG wurde seitens des Gesetzgebers verzichtet. Lediglich im Steuertarif des § 22 Abs. 1 Z 5 KVG findet sich ein Hinweis auf die betroffenen Kommanditanteile. Gemäß den Durchführungsrichtlinie...