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Unfall mit Betriebsfahrzeug
Die Verwendung eines betrieblichen Fahrzeuges (mit Vorsteuerabzug) mit Unfallfolge führt nicht zur Erfassung der vollen durch den Unfall verursachten Kosten als Eigenverbrauch. Das Finanzamt hatte den gesamten Restbuchwert des Fahrzeuges infolge Unfalls auf einer Privatfahrt als Eigenverbrauch behandelt. Vielmehr ist als Eigenverbrauch nur der anteilige Betrag entsprechend der nichtunternehmerischen Verwendung anzusetzen; dies gilt auch bei alkoholbedingtem Totalschaden (BFH , XI R 66/94 in BB 1995, 2411).