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Lohnveredelung und Werkleistung an beweglichen Gegenständen
Abgrenzungs- und Übergangsprobleme in der Praxis
Änderungen der EU-Richtlinie zur Mehrwertsteuer sind durch den österreichischen Gesetzgeber zufolge der vorzeitigen Auflösung des Parlamentes nicht umgesetzt worden. Die Umsetzung in Österreich der seit längerem bereits diskutierten Bestimmungen erfolgt (behelfsweise) durch den , GZ 09 4501/106-IV/9/95. Aus diesem Erlaß werden die Änderungen der Themen "Innergemeinschaftliche Lohnveredelung" und "Werkleistungen an beweglichen körperlichen Gegenständen" an Hand von Beispielen erläutert.
Haunold hat bereits in SWK-Heft 2/1995, Seite A 32 ff., zu den Änderungen Stellung genommen. Wesentlich erscheinen vor allem Praxis- und Abgrenzungsprobleme.
Innergemeinschaftliche Lohnveredelung
Der Erlaßtext lautet wie folgt:
"Der Tatbestand der funktionsändernden Lohnveredelung fällt weg. Damit entfallen die Art. 1 Abs. 3 Z 1 lit. d, Art. 1 Abs. 3 Z 2, Art. 3 Abs. 1 Z 1 lit. d, Art. 3 Abs. 1 Z 2, Art. 7 Abs. 2 Z 2, Art. 21 Abs. 4 Z 3, Art. 21 Abs. 5, Art. 21 Abs. 6 Z 3 und Art. 21 Abs. 7 letzter Satz. Funktionsändernde Lohnveredelungen, die bisher als innergemeinschaftliche Lieferung bzw. als innergemeinschaftlicher Erwerb zu beurteilen waren, sind nunmehr als Be- oder Ve...