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»Blasebalgmodell« bei Investmentfonds
Rasche gesetzliche Klarstellung ist dringend geboten
In seinem Erkenntnis vom (95/14/0035) hat der Verwaltungsgerichtshof ein sogenanntes "Blasebalgmodell" abgelehnt. Anteile an einem am 31. 10. das Rechnungsjahr abschließenden Investmentfonds wurden um 14,6 Mio. im November gekauft und nach einer Ausschüttung von 2,1 Mio. (davon 1,1 Mio. steuerfrei) im Jänner wieder verkauft. Zum 31. 12. wurde eine Teilwertabschreibung von 2,1 Mio. vorgenommen. Die Betriebsprüfung stellte fest, daß 96% der steuerfreien Veräußerungsgewinne des Investmentfonds aus dem Ertragsausgleich (aliquote Zuzahlung später eingetretener Anteilsinhaber) stammten und daher nur 4% als steuerfreier Ertrag zu behandeln seien (von den drei Argumentationslinien der Finanzverwaltung laut Niescher in ÖStZ 1995, S. 66 ff. wurde Mißbrauch nicht vorgebracht und der Zusammenhang mit steuerfreien Erträgen nur erwähnt. Betriebsprüfung und Finanzamt stützten sich nur auf den "nichtverwirklichten Befreiungstatbestand").
Die Abgabenbehörde 2. Instanz vertrat die Rechtsansicht, die zum Zeitpunkt des Erwerbs der Investmentzertifikate bereits verwirklichten (und mit dem Ertragsausgleich im Rahmen des Kaufpreises einbezahlten) Erträgnisse des abgelaufenen Rechnungsjahres des Fonds hätten...