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Arrestanordnung bei Betriebsprüfungen
Arrestanordnung bei Betriebsprüfungen
Kommen bei Betriebsprüfungen auf den Steuerpflichtigen erhebliche Steuernachforderungen zu, und besteht der Verdacht, daß der Steuerpflichtige seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, dann kann die deutsche Finanzverwaltung durch eine Arrestanordnung den Zugriff auf das Vermögen des Steuerpflichtigen sichern. (Grundsatzartikel in BB 1996, 81 f.)