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Betriebsaufgabe oder Betriebsunterbrechung
Betriebsaufgabe oder Betriebsunterbrechung (§ 24 EStG)
Betreibt ein Unternehmer, der zuvor auf dem Gebiet des Bauwesens, gewerblichen Grundstückshandels und der Grundstücksverwaltung tätig gewesen ist, nur noch die Grundstücksverwaltung, so liegt darin i. d. R. eine bloße Betriebsunterbrechung, solange dem Finanzamt gegenüber nicht die Betriebsaufgabe erklärt worden ist. (BFH , IV R 39/94 in BB 1996, 192)