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Pensionsversorgung bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen
Pensionsversorgung bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen (§ 14 EStG)
Aufwendungen zur Altersversorgung eines im Betrieb beschäftigten Ehegatten sind grundsätzlich betrieblich veranlaßt. Es ist zu überprüfen, ob die Vereinbarung dem Fremdvergleich standhält, ob also vergleichbaren fremden Arbeitskräften vergleichbare Zusagen gemacht werden. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH darf aber die Altersversorgung von Arbeitnehmer-Ehegatten nicht zu einer Überversorgung führen. Die Obergrenze liegt dabei bei 75% der letzten Aktivbezüge. (BFH , XI R 87/93 in BB 1996, 191)